
Tasso e.V.
Man kann ein Tier nicht vor dem Weglaufen schützen. Aber davor, nicht mehr zurück zu kommen!
Wenn das Tier wegläuft, ist das für den Besitzer mitunter das Schlimmste, was passieren kann. Angst um das Tier und schlaflose Nächte sind vorprogrammiert. Ohne professionelle Hilfe gibt es kaum eine Chance, das Tier wieder zu finden. Daher hat es sich TASSO vor über 28 Jahren zur Aufgabe gemacht, bei der Suche und Rückvermittlung zu helfen, so dass diese Tierschutzorganisation 2008 über 50.000 Tiere und Tierbesitzer glücklich miteinander vereinen konnte.
TASSO e.V. bietet seinen Service komplett kostenlos an und finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Bitte helfen auch Sie!
https://www.tasso.net/Ihre-Spende/Online-spenden
Vorsicht vor Welpenhändlern
Von: TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net]
Gesendet: Dienstag, 11. Januar 2011 17:40
An: info@biewer-yorkshire-terrier.eu
Betreff: Vorsicht vor Welpenhändlern
TASSO-Newsletter |
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Vorsicht vor Welpenhändlern: |
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Immer
wieder lassen sich unseriöse Welpenhändler neue Tricks einfallen, um mit dem
Leid von Hundewelpen und der Unwissenheit von Käufern Geld zu verdienen.
Aktuell werden auf diversen Tierportalen Tiere angeboten, die es
gar nicht gibt. Das erinnert an die "Kamerun-Masche", bei der
Menschen, die einen Hund oder eine Katze suchen, sich auf eine Anzeige im
Internet melden und dann sukzessive immer wieder Geld für das gewünschte Tier
überweisen müssen, da es sich angeblich in Quarantäne befindet, Papiere
benötigt oder am Flughafen festsitzt. Das angebotene Tier gibt es in
Wirklichkeit überhaupt nicht. Bis man hinter die Masche kommt, hat man unter
Umständen schon einige hundert Euro überwiesen. TASSO
rät dazu, bei Anzeigen im Internet besonders skeptisch und aufmerksam zu
sein. Natürlich gibt es auch seriös arbeitende Organisationen, die ihre Tiere
im Internet anbieten. Ebenso sind nicht alle Privatanzeigen unseriös. Dennoch
ist Vorsicht geboten, wenn man die anbietende Organisation nicht kennt. Bei
Privatanbietern sollten unbedingt mehrere Besuche vor Ort erfolgen. Ein
sicheres Indiz für Unseriösität ist schlechtes Deutsch in der Anzeige, mehr
als 3 Rassen bei einem Anbieter, unsaubere Verhältnisse beim Anbieter vor
Ort, Ausreden bei der Frage nach dem Muttertier, kein Kaufvertrag, keine
Fragen seitens des Anbieters bezüglich der Lebenssituation des Käufers. Bitte
informieren Sie sich ausführlich auf unserer Internetseite www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen zum
Thema "Wühltischwelpen – nein Danke" und lesen Sie auch die vielen
Erfahrungsberichte von Betroffenen. Boykottieren Sie unseriöse Händler und
besuchen Sie Ihr Tierheim in der Nähe, wenn Sie ein Tier suchen. |
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Wühltischwelpen? Nein Danke!

TASSO-Newsletter vom 09.12.09
Aktion: WÜHLTISCHWELPEN - NEIN DANKE !
Tierschützer machen gegen unseriösen Welpenhandel mobil.
Der Handel mit unschuldigen, viel zu früh von der Mutter getrennten Welpen ist ein äußerst lukratives Geschäft für unseriöse Händler und Hundevermehrer in ganz Europa. Auf Bestellung werden Moderassen aller Art und Größe gezielt für den Markt produziert und zu einem Bruchteil des marktüblichen Preises auf Märkten, dunklen Hinterhöfen und Parkplätzen verramscht. Mitleid, Unwissenheit und Schleuderpreise sind die drei Gründe, warum sich jemand dazu hinreißen lässt, ein Tier zu weit unter dem üblichen Preis zu kaufen.
Leider ist Deutschland innerhalb Europas das Hauptabnehmerland für den Hundehandel. Mit jedem Welpen, der gekauft wird, wird das Geschäft mit dem Leid der Tiere erst richtig angeheizt. Fast immer zeigt der Hund dann schon wenige Wochen nach dem Kauf die ersten Krankheitssymptome oder wird verhaltensauffällig. Oft überlebt er keine 12 Monate.
TASSO, der ETN und der bmt haben die Aktion "Wühltischwelpen – nein Danke!" ins Leben gerufen, an der sich jeder Tierfreund beteiligen sollte. Denn nur wenn potentielle Käufer über das Ausmaß des unseriösen, grausamen Hundehandels aufgeklärt sind, geht die Nachfrage zurück. Und wo keine Nachfrage herrscht, gibt es auch kein Angebot.
Unter www.tasso.net können Sie Folgendes tun:
Fordern Sie unsere kostenlosen Aufklärungskarten zum Verteilen an andere Hundefreunde an.
Machen Sie sich selbst ein Bild von der Grausamkeit und sehen Sie sich auf der TASSO-Seite den Film des ETN zum Thema an.
Berichten Sie uns, wenn Sie betroffen sind.
Holen Sie sich Tipps, wenn Sie rechtlich gegen unseriösen Welpenhandel vorgehen möchten.
Lesen Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz das Positionspapier von TASSO, ETN und bmt auf der TASSO-Homepage durch, wenn Sie planen, sich einen Hund zu kaufen. Unseriöse Händler gibt es auch im Internet.
TASSO e.V.
Frankfurter Str. 20 - 65795 Hattersheim - Germany
Telefon: +49 (0)6190 93 73 00 - Telefax: +49 (0)6190 93 74 00
Email: info@tasso.net - Website: www.tasso.net
Rechtlicher Anspruch auf Familientier?
Von: TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net]
Gesendet: Freitag, 14. Januar 2011 15:54
An: info@biewer-yorkshire-terrier.eu
Betreff: Kein rechtlicher Anspruch auf das Familientier
TASSO-Newsletter |
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Kein rechtlicher Anspruch auf ein |
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Immer
wieder werden auch Haustiere zu Scheidungsopfern, und es stellt sich die
Frage, ob einem der Eheleute nach der Scheidung ein Besuchs- oder
Umgangsrecht z. B. für den gemeinsam angeschafften Hund zusteht. Mit dieser
Frage musste sich jüngst auch das Oberlandesgericht Hamm beschäftigen und ist
zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen solchen Anspruch nicht gibt (OLG
Hamm, Az II-10 WF 240/10, Beschluss vom 25.11.2010). Ein
Umgangsrecht kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Kinder, nicht jedoch
für Tiere. Gemäß § 1626 BGB gehört zum Wohle des Kindes in der Regel der
Umgang mit beiden Elternteilen. Das Gericht hat klar gestellt, dass dies
nicht auf Tiere entsprechend anwendbar ist. Derjenige, der nach einer
Scheidung den ehemals gemeinsamen Hund oder die Katze besuchen möchte, tue
dies aus eigenen emotionalen Bedürfnissen und nicht zum Wohle des Tieres.
Diese Situationen seien nicht vergleichbar. "Schon das OLG Bamberg hat 2003 ein gesetzliches
Umgangsrecht für einen Hund verneint. Daran wird sich auch in Zukunft nichts
ändern, wenn nicht das Gesetz geändert wird und auch für Haustiere ein
Umgangsrecht ausdrücklich aufgenommen wird", so Ann-Kathrin
Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht. "Anders
sieht es jedoch aus, wenn die Eheleute z. B. in einem Ehevertrag ein Besuchs-
oder Umgangsrecht für den Fall der Trennung bzw. der Scheidung miteinander
vereinbart haben", so Fries weiter. Allen Tierfreunden
kann daher zum Wohl des Tieres nur geraten werden, für den Fall der Fälle
eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. |
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